Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Point Nemo GmbH, Myrbachgasse 5/2, 1140 Wien (im Folgenden „Agentur"), gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote der Agentur sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
3. Leistungserbringung
Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und branchenüblichem Standard. Sie ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer und Dritte (z. B. Fotografen, Postproduktion, Sprecher) beizuziehen. Die Agentur setzt, wo es der Qualität oder Effizienz dient, auch KI-gestützte Werkzeuge ein; die inhaltliche Verantwortung für die abgenommenen Endergebnisse bleibt bei der Agentur.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung nötigen Informationen, Unterlagen und Freigaben zeitgerecht zur Verfügung. Verzögert sich das Projekt durch verspätete Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; dadurch entstehender Mehraufwand kann nach Aufwand verrechnet werden. Der Auftraggeber sichert zu, dass von ihm beigestellte Inhalte (Logos, Texte, Bilder, Musik) frei von Rechten Dritter sind, und hält die Agentur insoweit schad- und klaglos.
5. Korrekturen und Abnahme
Anzahl und Umfang der im Preis enthaltenen Korrekturschleifen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Darüber hinausgehende Änderungswünsche sowie Änderungen am bereits freigegebenen Konzept werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen verrechnet. Gelieferte Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen ab Übermittlung schriftlich konkrete Mängel rügt.
6. Termine bei Produktionen
Vereinbarte Dreh- und Produktionstermine sind verbindlich. Sagt der Auftraggeber einen Termin weniger als 7 Kalendertage vorher ab, kann die Agentur bereits entstandene Kosten (z. B. gebuchte Locations, Crew, Equipment, Stornogebühren Dritter) sowie einen angemessenen Anteil des Auftragswerts verrechnen. Bei höherer Gewalt (z. B. Wetter bei Außendrehs) bemühen sich beide Seiten um einen kostenschonenden Ersatztermin.
7. Honorar und Zahlung
Die Zahlungsbedingungen (Teilzahlungen, Fälligkeiten, Zahlungsziele) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Rechnung. Sofern dort nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte; die Agentur kann weitere Leistungen bis zur Zahlung offener Rechnungen aussetzen. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer.
8. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot definierten Nutzungsrechte an den abgenommenen Endergebnissen. Ist im Angebot nichts anderes vereinbart, gilt ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für eigene Marketing- und Kommunikationszwecke. Rohmaterial, offene Projektdateien und Arbeitsstände sind nicht Teil des Lieferumfangs, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder eine Bearbeitung der Werke bedarf der Zustimmung der Agentur.
9. Referenznennung
Die Agentur ist berechtigt, erbrachte Leistungen nach deren Veröffentlichung als Referenz zu nennen und Arbeitsproben daraus in eigenen Medien (Website, Social Media, Präsentationen) zu zeigen, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
10. Gewährleistung und Haftung
Die Agentur haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Auftragswert des jeweiligen Projekts begrenzt. Für die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber beauftragten Werbemaßnahmen (z. B. wettbewerbs- oder kennzeichenrechtliche Prüfung) ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen des jeweils anderen vertraulich. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: August 2026